Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt kann auch am Arbeitsplatz stattfinden. Dazu gehört eine ganze Bandbreite an Verhaltensweisen, wie zum Beispiel anzügliche Witze oder Kommentare, unerwünschte Nachrichten mit sexuellen Inhalten oder Aufforderungen oder aber auch Berührungen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) beschreibt diese und weitere Handlungen als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und gibt Betroffenen das Recht, sich bei dem*r Arbeitgeber*in zu beschweren. Gleichzeitig haben Arbeitgebende nicht nur die Pflicht, die Beschwerde zu prüfen und ggf. vor weiteren Belästigungen zu schützen, sondern auch präventiv Maßnahmen zu ergreifen und eine Beschwerdestelle einzurichten.
Es ist für Betroffene ratsam, sich vor einer Beschwerde Unterstützung zu suchen und sich anwaltlich, beim Betriebsrat, der Gleichstellungsstelle, einer Gewerkschaft oder in einer Beratungsstelle beraten zu lassen.
Die Frauenberatungsstelle unterstützt und berät Betroffene dabei, einen Umgang mit der Situation zu finden und nächste Schritte zu planen. Außerdem bieten wir Schulungen an, um Mitarbeitende, leitende Mitarbeitende und Führungskräfte zum Thema sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren und informieren. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Der bff – Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hat Videos zum Thema Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erstellt:
Dieses und weitere Videos sind über die Seite des bff abrufbar.